Das Sakrament der Ehe

Canon 1055 § 1

Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.

Canon 1055 § 2

Deshalb kann es zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag geben, ohne dass er zugleich Sakrament ist.

Canon 1056

Die Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit, die in der christlichen Ehe im Hinblick auf das Sakrament eine besondere Festigkeit erlangen.

Canon 1057 § 1

Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird; der Konsens kann durch keine menschliche Macht ersetzt werden.

Canon 1057 § 2

Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen.

Canon 1058

Alle können die Ehe schließen, die rechtlich nicht daran gehindert werden.

Canon 1059

Die Ehe von Katholiken, auch wenn nur ein Partner katholisch ist, richtet sich nicht allein nach dem göttlichen, sondern auch nach dem kirchlichen Recht, unbeschadet der Zuständigkeit der weltlichen Gewalt hinsichtlich der rein bürgerlichen Wirkungen dieser Ehe.

Canon 1060

Die Ehe erfreut sich der Rechtsgunst; deshalb ist im Zweifelsfall an der Gültigkeit der Ehe so lange festzuhalten, bis das Gegenteil bewiesen wird.

Kennzeichen einer katholischen Ehe sind:
eines Mannes und einer Frau Lebensgemeinschaft, die allein durch den Tod auflösbar ist, die dem beiderseitigen Wohl des Paares dient und in der Elternschaft bejaht wird.

Wer sich zur Ehe und Trauung entscheiden hat, erstellt mit dem Pfarrer oder Diakon zusammen das Ehevorbereitungsprotokoll, das Zulassung zur Trauung erforscht und regelt. Für dieses Protokoll braucht es den Nachweis des Ledigenstandes, das im Taufbuch des Taufpfarramtes niedergeschrieben ist. Wer nicht in der Pfarrei das Ehevorbereitungsprotokoll, in der es augenblicklich wohnt, ist verpflichtet, beim Taufpfarramt ein derartiges Dokument: „Taufschein zwecks Eheschließung“ zu erbitten.

Wer sich nach nichtkatholischer Form trauen lassen möchte, der muss ebenso das Ehevorbereitungsprotokoll erstellen, das dann dem Bischof zur Genehmigung vorgelegt werden muss, denn jeder Katholik ist verpflichtet sich nach katholischem Ritus trauen zu lassen.

Zur Trauvorbereitung gehört die Teilnahme an Brautleutetagen, die im Dekanat Waiblingen - in der Regel samstags - angeboten werden oder Ehevorbereitungsseminare in anderen Dekanaten und kirchlichen Einrichtungen. Die Teilnahme wird im Ehevorbereitungsprotokoll niedergeschrieben.

Wer eine Trauung angeht, der melde sich mindestens (!) ein Vierteljahr vor dem geplanten Termin im Pfarrbüro und beim Pfarrer. Auch der Pfarrer hat seinen Terminkalender und kann deshalb nicht immer zusagen.

Eine sog. „ökumenische Trauung“ gibt es nicht, sondern entweder eine „katholische Trauung mit evangelischer Beteiligung“ – die Art der Kirche gibt den Ausschlag – oder eine „evangelische Trauung mit katholischer Beteiligung“.

Für das Brautpaar ist es ratsam, sich für eine Form zu entscheiden, um durch eine „ökumenische Trauung“ auch ökonomisch zu bleiben. Zudem läuft der Vorsteher der Trauung eher dann zu seiner Vollform auf, wenn da ein anderer daneben steht und eingebunden sein muss. Wem der Bezug zu seiner Gemeinde wenig wichtig war und ist und erst vor der Trauung feststellt, welcher Konfession er nach der Steuerkarte angehört, dem wird zu einer klaren Entscheidung für eine Form – römisch-katholisch oder evangelisch geraten.

Beim Traugespräch geht es neben dem Protokoll auch um die Gestaltung der Trauung, die gemeinsam mit dem Leiter der Liturgie vorbereitet wird. Da die Trauung kirchlich ist, gehören das Wort Gottes, Musik und Verhalten in einen kirchlichen Rahmen.