Die Vorbereitungen für die Wahl des neuen Kirchengemeinderates sind in vollem Gang. Wir sind auf der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten.

Darüberhinaus ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt, beim Wahlausschuss einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 4 Wahlordnung).

Wahlberechtigt sind Kirchengemeindemitglieder, die am Wahltag (22.03.2020) das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Kirchengemeinde seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz haben (§ 25 KGO).

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern unterzeichnet sein.

Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf seine Unterschrift nur auf einen Wahlvorschlag setzen, wobei die volle Anschrift beizufügen ist. Kandidierende dürfen den Wahlvorschlag, auf dem ihr Name steht, nicht unterschreiben.

Ein Wahlvorschlag darf höchsten so viele Kandidierende enthalten, wie im bisherigen Kirchengemeinderat sind (12 für Plüderhausen, 10 für Urbach).

Dem Wahlvorschlag sind die schriftlichen Zustimmungen der jeweiligen Kandidierenden beizufügen.

Die Formulare für den Wahlvorschlag und die Einverständniserklärung liegen ab 5. Januar 2020 in der Kirche aus. Sie können die Formulare auch hier herunterladen. Wahlvorschläge können vom 10. Januar bis 2. Februar 2020 über die Pfarrbüros in Urbach und Plüderhausen an den jeweiligen Wahlausschuss eingereicht werden.

Wahlvorschlag und Einverständniserklärung für Plüderhausen

Wahlvorschlag und Einverständniserklärung für Urbach